DGAP-Adhoc: Geratherm Medical meldet Geschäftszahlen für 2013 Adhoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der Equity Story AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Geratherm Medical meldet Geschäftszahlen für 2013
- Umsatz 16,8 Mio EUR +5,4 %
- Healthcare Diagnostic +0,5 %, Wärmesysteme +15,9 %, Respiratory +28,1 %, Cardio/Stroke +72,1 %
- EBITDA 1.601 TEUR -6,6 %
- EBIT 793 TEUR -17,1 %
- Operative und währungsbedingte Verluste bei der Geratherm do Brasil belasten das operative Ergebnis mit -337 TEUR (Vj: +163 TEUR)
- Finanzergebnis +492 TEUR (+0,1 %)
- Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 1.285 TEUR (-11,3 %)
- Ergebnis der Aktionäre (EAT) 1.334 TEUR (+11,7 %)
- Ergebnis je Aktie 27 Cent (Vj: 24 Cent)
- Dividendenvorschlag 24 Cent pro Aktie (Vj: 20 Cent)
- Eigenkapital 20,1 Mio EUR (+7,8 %), 4,06 EUR pro Aktie
- Liquide Mittel und Wertpapiere 15,5 Mio EUR (+23,4 %)
Geschwenda, 20. März 2014 – Der Aufsichtsrat hat in seiner heutigen Sitzung den Jahresabschluss und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2013 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Der Aufsichtsrat stimmte dem Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns zu, der eine Dividende von 24 Cent pro Stückaktie vorsieht.
Im Gegensatz zu den Vorjahren wird auf den vorgesehenen Ausschüttungsbetrag Kapitalertragsteuer nebst Solidaritätszuschlag einbehalten. Nach den steuerlichen Vorschriften sind zuerst der ausschüttbare Gewinn des Geschäftsjahres und danach das steuerliche Einlagekonto zu verwenden.
Für das Geschäftsjahr 2013 beträgt der erwirtschaftete ausschüttbare Gewinn 1.913 TEUR und wird durch die geplante Dividendenausschüttung nicht vollständig aufgebraucht, so dass ein Zugriff auf das mit 15.206 TEUR fortbestehende steuerliche Einlagekonto zur Ausschüttung nicht möglich ist. Auf den vollen Ausschüttungsbetrag von 1.188 TEUR ist deshalb Kapitalertragsteuer nebst Solidaritätszuschlag in Höhe von 26,38% einzubehalten. Sofern in künftigen Jahren Dividendenausschüttungen den maßgeblichen ausschüttbaren Gewinn übersteigen, können diese auch weiterhin steuerfrei aus dem steuerlichen Einlagekonto geleistet werden.
Die Veröffentlichung des detaillierten Geschäftsberichtes wird auf den 16. April 2014 vorgezogen (anstelle 24. April 2014).